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Issue 5 - September 2008
PCI DSS Version 1.2
Nach der Sommerpause die aktuellsten Informationen zur Version 1.2
des PCI DSS. Die wichtigste Information vorneweg: Version 1.2 bringt
keine verschärfenden Anforderungen.
Das PCI Council veröffentlicht zum 1. Oktober 2008 die Version 1.2 des
PCI Data Security Standards. Diese Version beinhaltet in erster Linie
Klarstellungen und kleinere Anpassungen in einzelnen Anforderungen. Neue
Anforderungen wurden in diese Version nicht aufgenommen, so dass
Auswirkungen auf Ihre bestehenden Compliance-Status nicht zu erwarten
sind.
Um Ihnen einen schnellen Überblick zu geben finden Sie in den
nachfolgenden Abschnitten eine Zusammenfassung der wesentlichen
Änderungen. Die neue Version des Standards und begleitende Informationen
finden Sie ab dem 1. Oktober auch auf den Webseiten des PCI Council (
www.pcisecuritystandards.org).
Basierend auf dieser neuen PCI DSS-Version werden voraussichtlich
kurzfristig entsprechend angepasste Versionen des SAQ (Self Assessment
Questionnaire) und des PA-DSS (Payment Application Standard) erscheinen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Die wesentlichen Änderungen im Einzelnen:
Requirement 1.1.6: Die Vorgabe zur Überprüfung des Firewall-Regelwerkes wird
gelockert. War bisher eine quartalsweise Prüfung erforderlich, so wird
ab Oktober eine Prüfung alle 6 Monate als ausreichend angesehen. Dadurch
ist eine bessere Anpassung an Ihr eigenes Risikomanagement möglich.
Requirement 2.1.1 und Requirement 4.1.1: Die Version
1.2 verweist nicht mehr auf den ehemaligen
Standard-Verschlüsselungsalgorithmus WEP, da dieser verschiedene
Schwachstellen enthält und mittlerweile als unsicher eingestuft wird.
Zum Schutz der Daten von Kreditkartenkunden ist die Neu-Implementierung
von WEP nach dem 31. März 2009 nicht mehr erlaubt. In laufenden Systemen
muss WEP bis zum 30. Juni 2010 ersetzt werden. Die Verwendung des SSID
(Service Set Identifier) im WLAN wird hingegen nicht mehr eingeschränkt.
Requirement 5.1:Der Standard 1.2 stellt klar, dass die Verwendung von Anti-Virus
Programmen für alle Systeme obligatorisch ist, welche üblicherweise von
Viren betroffen sein können. Die bisherige Auslegung, das UNIX-Systeme
üblicherweise nicht davon betroffen sind, wurde entfernt. Es ist nun zu
prüfen, dass auf Systemen für die Virenscanner-Lösungen verfügbar sind,
diese auch eingesetzt werden. Darüber hinaus wird nochmals darauf
hingewiesen, dass die eingesetzten Programme auf dem neuesten Stand und
damit in der Lage sein müssen, alle bekannten Virenarten zu erkennen.
Requirement 6.1: Die bisherige Anforderung, dass immer die aktuellsten Patches
installiert werden müssen, wurde durch einen risikoorientierten Ansatz
ersetzt. Hierbei kann der Zeitraum bis zum Einspielen von Patches
abhängig von der Kritikalität der betroffenen Systeme abhängig gemacht
werden und damit ein Patch in einem Zeitraum zwischen einem und drei
Monaten installiert werden.
Requirement 6.6: Bezüglich der Überprüfung der Sicherheit von Web-Anwendungen wird
die bisher optionale Forderung nach einer Application-Layer Firewall (WAF)
oder einem externen Code Review der betroffenen Applikation als
verpflichtende Anforderung geführt. Die bisherige Regelung für die
Durchführung eines Code-Reviews durch eine spezialisierte externe Firma
wird ergänzt durch die Möglichkeit den Code Review manuell oder durch
automatisierte Tools durchzuführen. Zusätzlich wurde die Beschränkung
der Durchführung auf eine externe Firma um die Möglichkeit der
Durchführung mit internen Mitarbeitern erweitert, welche über eine
entsprechende Qualifizierung verfügen und von der Entwicklung unabhängig
sind.
Requirement 9.1.1: Der Standard 1.2 stellt klar, dass der physikalische Zugang sowohl
zu elektronisch gespeicherten Daten als auch zu Papieren, die sensible
Daten enthalten, zu schützen ist. Um Unternehmen die Auswahl eines für
sie geeignetes Zutrittskontrollsystem zu ermöglichen, wird im Standard
1.2 nicht mehr explizit auf Kameras als Zutrittskontrollsystem
hingewiesen.
Requirement 9.5 und 9.10: Aufbewahrungsorte für Daten außerhalb des eigenen Firmengeländes
sind mindestens einmal pro Jahr auf ihre Sicherheit hin zu überprüfen.
Darüber hinaus werden klare Aussagen zur Vernichtung sensibler Daten
getroffen.
Requirement 12.3: Die Liste der als kritisch zu sehenden Technologien und Geräte,
die von Mitarbeitern genutzt werden, wird erweitert und umfasst aktuell
alle Technologien, die einen einfachen Datenzugriff ermöglichen (z.B.
remote access), Angriffe von außen ermöglichen (z.B. E-Mail und
Internet) sowie zum missbräuchlichen Speichern von Daten führen können
(z.B. Speichermedien, Laptop, PDA).
Requirement 12.6.2: Zukünftig müssen Ihre Mitarbeiter jährlich bestätigen, dass Sie
die Informationssicherheitsrichtlinien des Unternehmens gelesen und
verstanden haben.
Requirement 12.8: Es wurde klarer festgelegt, wie der Umgang mit Unternehmen zu
regeln ist, mit denen eine PCI-relevante Geschäftsbeziehung besteht.
Hier müssen Prozesse definiert werden, die eine Überprüfung des
PCI-Status vor Vertragsschluss erfordern. Gleichzeitig muss regelmäßig
der Compliance-Status der betroffenen Unternehmen verfolgt werden.
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